ABC Holzbuchstaben

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Wie läuft die Schuleingangsuntersuchung ab?

27.03.2019

Das Gesundheitsamt fördert im Sachgebiet Kinder- und Jugendärztlicher Dienst (KJÄD) die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen im Alter von 0 bis 18 Jahren.

Zur Früherkennung von gesundheitlichen Störungen bei Kindern und Jugendlichen untersucht der KJÄD in allen regionalen Schulen zur Schuleingangsuntersuchung (SEU). Außerdem ist er auch für Seiteneinsteigende aus anderen Ländern und Kinder und Jugendliche mit chronischen Erkrankungen oder körperlichen Behinderungen zuständig.

Die SEU in Hessen schreibt das Hessische Schulgesetz und das Hessische Gesetz für den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD) vor. Nach medizinischen Gesichtspunkten werden die sprachlichen, motorischen und geistigen Fähigkeiten eines Kindes untersucht, weil diese für das schulische Lernen von Bedeutung sind. Während der Untersuchung wird festgestellt, ob ein Kind einen Förderungsbedarf oder einen Hilfebedarf hat.

Der KJÄD zeigt bei Kindern und Jugendlichen mit chronischen Erkrankungen oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen den erforderlichen Hilfebedarf auf. Gutachten zur Eingliederungshilfe erstellt der KJÄD für Kinder und Jugendliche von Geburt bis zum 18. Lebensjahr. Diese dienen dazu, Leistungen und Fördermaßnahmen nach dem Sozialgesetzbuch V, VIII und XII zu prüfen. Dabei werden Kindern und Jugendlichen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen vom Sozialhilfeträger Hilfen gewährt, wenn eine Behinderung mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate andauert und eine Integration in die Gemeinschaft erschwert oder dadurch verhindert wird.

Ablauf
Die Schuleingangsuntersuchung findet in der wohnortnahen Grundschule statt. Zur Untersuchung bringen die Eltern einen ausgefüllten Schulanmeldebogen, den Impfausweis des Kindes, das Vorsorgeheft und wichtige Arztbefunde des Kindes mit.

Arbeitet das Kind während der Untersuchung gut mit, dauert sie etwa eine Stunde. Während der Schuleingangsuntersuchung wird festgestellt, ob ein Kind einen Förderungsbedarf oder einen Hilfebedarf hat. Beispiele sind die Ergotherapie, um die Motorik zu verbessern oder die Logopädie, um die Aussprache zu verbessern.

Inhalte
• Sehfähigkeit
• Hörfähigkeit
• Sprechen und Sprache
• Impfberatung
• Akustische Wahrnehmung
• Visumotorik / Auge-Hand-Koordination
• Feinmotorik
• Grobmotorik / Körperkoordination

Wer erhält die Untersuchungsergebnisse?
Über die Ergebnisse werden Eltern zeitnah informiert. Medizinische Befunde und weitere notwendige Behandlungen werden besprochen und abgeklärt. Die Schulleitung erhält Informationen über den Entwicklungsstand des Kindes bzw. des Jugendlichen, um nach Bedarf unterstützende Maßnahmen einzuleiten.

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