Schriftstück mit notariellem Siegel

Foto: © pixabay

Sind die Deutschen Testamentsmuffel?

27.07.2017

Nach einer Umfrage, die das Deutsche Forum für Erbrecht durch EMNID durchführen ließ, haben nur rund 30 Prozent der Deutschen ein Testament errichtet. Davon sollen aber rund 80 Prozent der selbst errichteten Testamente entweder formnichtig oder zumindest streitanfällig sein. Trotz aller Aufklärung in den Medien haben sich diese Zahlen in den letzten 20 Jahren nicht verändert.

Nun mag sich der eine oder andere sagen, „nach mir die Sintflut“. Zudem besteht bei vielen Menschen auch noch die Angst, wenn man sich qualifiziert beraten lässt oder sogar ein notarielles Testament errichtet, dann kostet dies Geld. Was das Unterlassen der Errichtung eines ordentlichen Testaments allerdings für Hinterbliebene, speziell den zurückbleibenden Ehegatten bedeuten kann, mag an folgenden zwei Beispielen dargestellt werden:

Beispiel 1:
Das kinderlose Ehepaar hat sich durch harte Arbeit Zeit seines Lebens ein kleines Reihenhaus vom Munde abgespart, dass nun nach Erreichen des Rentenalters schuldenfrei geworden ist. Durch fehlerhafte Gestaltung des damaligen Hauskaufvertrages steht der Ehemann als alleiniger Eigentümer im Grundbuch. Kurze Zeit später verstirbt der Ehemann. Die Ehefrau glaubt, sie sei Alleinerbin. Weit gefehlt. Der Ehemann hat fünf Geschwister. Normalerweise würden die Eltern des Ehemanns nunmehr ein Viertel des Erbes erhalten. Da diese bereits vorverstorben sind, geht der Anspruch auf die Geschwister des Ehemanns über. Diese bilden nun mit der Ehefrau eine Erbengemeinschaft. Die Geschwister des Ehemanns verlangen nunmehr ihren Anteil von einem Viertel, wenn die Ehefrau das Haus behalten möchte. Das Haus hat einen Wert von 200.000 Euro. Die 66 Jahre alte Ehefrau muss nun also 50.000 Euro aufbringen, um die Geschwister ihres Ehemanns auszuzahlen, damit sie das Häuschen nicht verliert, angesichts einer bescheidenen Rente von 1.000 Euro ein nahezu hoffnungsloses Unterfangen. Hätten die Eheleute ein Testament errichtet, wäre ihnen diese Problematik erspart geblieben.

Beispiel 2:
Ein Ehepaar hat zwei Kinder. Ähnlich wie im vorhergehenden Fall gibt es ein kleines Reihenhaus, sonst jedoch kein Vermögen. Die Eheleute sind zu je 1/2 als Eigentümer eingetragen. Der Ehemann verstirbt mit 69 Jahren. Es tritt gesetzliche Erbfolge ein mit der Maßgabe, dass die Ehefrau ein 1/2-Anteil und die beiden Kinder die andere Hälfte des Nachlass erben. In den Nachlass gefallen ist der der 1/2-Anteil des Ehemanns am Reihenhaus (100.000 Euro Wert des halben Hauses). Beide Kinder verlangen eine Auseinandersetzung. Sollte die Mutter weiter im Haus wohnen bleiben wollen, muss sie an jedes ihrer Kinder 25.000 Euro zahlen. Auch hier stellt sich die Frage angesichts der geringen Rente der Mutter, wie sie dieses Geld aufbringen soll.

Nun schnell ein Testament zu Hause errichten, hilft oft nicht, weil, wie oben ausgeführt, 80 Prozent der eigenhändig errichteten Testamente fehlerhaft oder streitanfällig sind. Wer weiß schon, wer pflichtteilsberechtigt ist? Wie hoch das Pflichtteil ist? Wer kennt die Bedeutung der Bindungswirkung eines Ehegatten-Testaments? Dies sind nur die allerersten Fragen, von denen man schon einmal gehört hat.

Spezielle Fragen wie Vermächtnisanordnungen, Ersatzerbenregelungen, Anwachsung, Ausgleichung, Vorempfänge, oder Ausstattung sind für die meisten juristischen Laien jedoch spanische Dörfer. Daher kann nur dringend empfohlen werden, sich qualifizierten Rat einzuholen, oder besser: ein notarielles Testament zu errichten, weil der Notar auch beratend tätig ist und das notarielle Testament als öffentliche Urkunde später in der Regel den teuren Erbschein ersetzt, der bei gesetzlicher Erbfolge benötigt wird. Besprechen Sie in einer ruhigen Stunde einmal diese Problematik im Familienkreis und lassen sich anschließend qualifiziert beraten.

Anzeige

Anzeige

Michael Frenzel

Autor:
Michael Frenzel ist Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht. Er ist verheiratet und Vater von zwei erwachsenen Söhnen.
https://www.fs-anwalt.de

Weitere interessante Beiträge für dich:

Ab sofort Mama Workout in Gründau!

Ab sofort Mama Workout in Gründau!

Möchtest du dich fit vor und nach der Geburt deines Babys fühlen? Das Mama Workout Konzept ist ein ganzheitliches, speziell für Schwangere und Mütter entwickeltes Fitness- und Gesundheitskonzept.

Pin It on Pinterest

Share This