Man sieht eine schwangere Frau an ihrem Arbeitsplatz.

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Rechte und Schutz für werdende Mütter

27.03.2025

Schwangerschaft und Beruf miteinander zu vereinbaren, kann eine Herausforderung sein. Umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte zu kennen, um sich und das ungeborene Kind bestmöglich zu schützen. Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und zeigt auf, wie Sie diese in der Praxis nutzen können.

1. Keine Mitteilungspflicht
Sie müssen Ihre Schwangerschaft nicht sofort mitteilen. Gesetzlich wird es jedoch empfohlen, nach den ersten drei Monaten Bescheid zu geben. Dadurch können Sie Ihre Schutzrechte nutzen und Ihr Arbeitgeber kann notwendige Anpassungen vornehmen, etwa bei den Arbeitsbedingungen. Frühzeitige Information hilft, gesundheitsschädliche Bedingungen wie den Kontakt mit gefährlichen Stoffen oder anstrengende körperliche Arbeiten zu vermeiden.

2. Kündigungsschutz
Von der Bekanntgabe Ihrer Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt genießen Sie einen umfassenden Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass Ihnen nicht gekündigt werden darf, solange keine besonderen Gründe vorliegen. Selbst in der Probezeit gilt dieser Schutz.

Was tun bei einer Kündigung?
Sollten Sie während der Schwangerschaft eine Kündigung erhalten, können Sie diese rückwirkend anfechten, indem Sie Ihren Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen schriftlich über die Schwangerschaft informieren. Nach einer Fehlgeburt vor der 24. Woche endet der Schutz allerdings.

Ausnahmen vom Schutz:
Eine Kündigung ist nur in seltenen Fällen möglich, beispielsweise bei Betriebsschließung oder Insolvenz. Selbst dann bedarf es der Zustimmung der zuständigen Behörde.

3. Verbotene Arbeiten
Schwangere dürfen keine gefährlichen Arbeiten verrichten. Dazu zählen:
• Arbeiten mit schädlichen Stoffen oder in lauter Umgebung
• Heben von schweren Lasten über 5 kg
• Nachtschichten, Akkordarbeit oder Fließbandtätigkeiten

Ab dem fünften Monat dürfen Sie zudem nicht länger als vier Stunden am Stück stehen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Alternativen anzubieten oder Sie bei unveränderten Gehaltszahlungen freizustellen.

4. Individuelles Beschäftigungsverbot
Wenn Ihre Schwangerschaft durch die Arbeit gefährdet ist, kann Ihr Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen. Das gilt insbesondere bei:
• Risiken wie Muttermundschwäche oder Frühgeburtsgefahr
• gesundheitlichen Problemen, die durch die Arbeit verschärft werden
• psychischen Belastungen oder Stress am Arbeitsplatz

5. Krankheit und Beschäftigungsverbot
Eine Krankschreibung ist für kurze Erkrankungen, zum Beispiel eine Grippe, ausreichend. Nach sechs Wochen endet jedoch die Lohnfortzahlung und Sie erhalten Krankengeld, das niedriger als Ihr Gehalt ist. Ein Beschäftigungsverbot ist daher finanziell vorteilhafter und schützt Sie vor Einkommensverlusten.

6. Arztbesuche
Arzttermine sollten nach Möglichkeit außerhalb der Arbeitszeit stattfinden. Ist dies nicht machbar, beispielsweise bei nüchternen Untersuchungen, dürfen Sie während der Arbeitszeit zum Arzt gehen, ohne Gehaltsabzug befürchten zu müssen. Bei Notfällen gilt dies ebenfalls.

7. Mutterschutzfrist
Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt (zwölf Wochen bei Früh- oder Mehrlingsgeburten) dürfen Sie nicht arbeiten. In dieser Zeit erhalten Sie Mutterschaftsgeld und einen Zuschuss des Arbeitgebers.

8. Elternzeit und Elterngeld
Bis zum dritten Lebensjahr Ihres Kindes haben Sie Anspruch auf Elternzeit und Kündigungsschutz. Elterngeld wird bis zu 14 Monate gezahlt und beträgt 65 % des Nettogehalts.

Teilzeit: Während der Elternzeit dürfen Sie bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten, wenn keine betrieblichen Gründe dagegensprechen.

Fazit:
Schwangere und frisch gebackene Eltern haben umfangreiche Rechte, um sich und ihr Kind zu schützen und finanziell abgesichert zu sein. Nutzen Sie diese Möglichkeiten und lassen Sie sich bei Unsicherheiten beraten.

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Pervin Pelit-Saran

Autorin:
Pervin Pelit-Saran ist verheiratet, hat einen Sohn und ist selbstständige Rechtsanwältin für Familienrecht in Friedrichsdorf.
www.pelitsaran.de

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