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30.06.2020
Kinder sind unser Ein und Alles. Was macht es für einen Spaß Ihnen beim Spielen zuzuschauen oder sie zum ersten Mal allein Fahrrad fahren zu sehen.
Bei all der Freude Kinder aufwachsen zu sehen gibt es aber auch Dinge mit den man sich als Eltern früh auseinandersetzen sollte/muss. Zwei Bereiche sind dabei besonders wichtig.
Wie sichere ich Schäden ab, die mein Kind verursacht?
Allgemeinhin wird angenommen, dass bei Bestehen oder Neuabschluss einer Privathaftpflichtversicherung die Kinder automatisch mitversichert sind. Dies ist grundsätzlich auch der Fall. Grundsätzlich – aber eben nicht immer. Sind die Kinder per Gesetz noch deliktunfähig, sollten diese unbedingt separat über einen Zusatzbaustein mitversichert werden.
Bei uns in Deutschland ist per Gesetz festgelegt, dass Kinder unter 7 Jahren ihr Handeln noch nicht abschätzen können und sie deshalb als deliktunfähig gelten. Bei Schäden im (Straßen-)Verkehr wird diese Grenze sogar angehoben bis unter 10 Jahren (BGB § 828). Kinder, die also per Gesetz noch deliktunfähig sind, sind in vielen Haftpflichtversicherungen (vor allem ältere Tarife) nicht mitversichert. Sollte hier ein Schaden vorliegen, wird der Haftpflichtversicherer diesen direkt ablehnen. Hier heißt es genau hinschauen und prüfen!
Frühe Weichenstellung ist im Hinblick auf später extrem wichtig
Wer möchte seinem Kind nicht schon frühzeitig einen finanziellen Vorsprung für später aufbauen? Sei es für den Führerschein, das Studium oder einfach nur als Kapitalaufbau für irgendwann später.
An dieser Stelle sollte man aber nicht nur den reinen Sparvorgang im Auge behalten, sondern auch das Thema Absicherung der späteren Arbeitskraft in Form einer Berufsunfähigkeitsabsicherung weitsichtig planen. Schon eine kleine Hausstauballergie oder auch die „Volksallergie“ Heuschnupfen kann eine spätere Absicherung der Arbeitskraft für Ihr Kind unnötig verteuern oder auch unmöglich machen.
Mit einem entsprechenden Produkt kann man Geld ansparen und heute schon mit einer kostenlosen Option eine zukünftige (Arbeitskraft-)Absicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung sicherstellen.
Sind diese beiden Punkte ordentlich abgesichert, können sich Eltern mit noch mehr Freude ihren Kindern widmen.
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Autor:
Michael Schmidt ist Versicherungsmakler in Hammersbach
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