Mann mit Baby auf dem Arm

Foto: © timonko / Fotolia

Elternzeit = Väterzeit

24.11.2016

In der heutigen Zeit wird das klassische Rollenbild in der Familie durch die Regelungen zur Elternzeit und zum Elterngeld vom Gesetzgeber erfreulich durchbrochen.

Jeder Elternteil, also auch der Vater, hat das Recht, für die Kinderbetreuung bis zu drei Jahre pro Kind unbezahlt in Elternzeit zu gehen und teilweise staatliche Leistungen zu erhalten.

Elternzeit ist ein arbeitsrechtlicher Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber, unbezahlt freigestellt zu werden, ohne die Arbeitsstelle zu verlieren. Elterngeld ist dagegen eine staatliche Sozialleistung auf Unterstützung in dieser Zeit, in der der Arbeitgeber kein Gehalt bezahlt.

In der Aufteilung sind Mütter und Väter frei, sie können die Elternzeit gleichzeitig oder nacheinander beantragen. Der Anspruch darauf besteht unabhängig von bereits genommenen Erziehungszeiten des Partners. Auch ist eine zeitliche Aufteilung in mehrere Abschnitte denkbar. Wenn zum Teil gearbeitet werden soll, sind Teilzeitregelungen bis zu 30 Stunden pro Woche denkbar, ohne dass die Elternzeit dadurch endet.

Während der Elternzeit besteht ein Anspruch auf eine reduzierte Arbeitszeit, die der Arbeitgeber einrichten muss. Der Arbeitgeber in größeren Betrieben mit mehr als 15 Arbeitnehmern muss dies einrichten, unabhängig davon, ob es eine passende Stelle gibt.

Der Jahresurlaub des Mitarbeiters kann allerdings für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel gekürzt werden. Den restlichen Urlaub muss der Arbeitgeber im laufenden Urlaubsjahr oder im Folgejahr nach der Elternzeit gewähren.

Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung sind während der Elternzeit beitragsfrei versichert und es besteht auch ein gesetzlicher Kündigungsschutz während der Elternzeit.

Der Gesetzgeber will auch, dass der Arbeitnehmer nach der Elternzeit wieder zu seinem Arbeitgeber zurückkehren kann. Der Einsatz auf dem gleichen Arbeitsplatz ist allerdings nicht geschützt, es muss ihm lediglich eine gleichwertige Beschäftigung angeboten werden.

Das Elterngeld wird nach der bislang gültigen Regelung in der kompletten Höhe nur für die ersten zwölf bis 14 Lebensmonate des Kindes bezahlt – unabhängig davon, ob die Elternzeit darüber hinaus andauert. Das Elterngeld beläuft sich auch nur auf einen Anteil des letzten Verdienstes und ersetzt diesen in der Regel nicht vollständig. Nach dieser Zeit können Mütter und Väter zwar weiterhin zu Hause bleiben, allerdings ohne eine staatliche Unterstützung.

Durch diese flexiblen Regelungen bietet es sich heutigen Vätern durchaus an, gerade in der sehr intensiven und schönen ersten Zeit für das Kleinkind da sein zu können und hierdurch die Familie zu stärken.

Anzeige

Anzeige

Alexander Till

Autor:
Alexander Till, Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Verkehrs- und Familienrecht. Glücklicher Vater von drei Kindern
https://gelnhausen-anwalt.de

Weitere interessante Beiträge für dich:

Mother Blessing

Mother Blessing

„Geboren wird nicht nur das Kind durch die Mutter, sondern auch die Mutter durch das Kind.” (Gertrud von Le Fort)

Adoption oder Pflege?

Adoption oder Pflege?

Immer wieder kommt die Frage auf, was der Unterschied zwischen Adoptiv- und Pflegekindern ist. Der folgende Beitrag soll eine Überblick geben.

Pin It on Pinterest

Share This