Symbolbild für das Thema Familie und Geld

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Elterngeld in der Selbstständigkeit

29.09.2021

Mama wagt den Schritt in die Selbstständigkeit und bekommt selbstverständlich auch Elterngeld. Das Elterngeld soll Mama dabei finanziell unterstützen, so dass sie Zeit hat, sich um ihr Kind zu kümmern und es zu betreuen.

Die Berechnung des Elterngelds ist bei Selbstständigen etwas schwieriger als bei Angestellten. Denn das selbstständige Einkommen ist oft unbeständiger als das feste Gehalt das Angestellte erhalten. Die Elterngeldstelle benötigt zusätzliche Nachweise und spezifischere Angaben.

Im folgenden Beitrag möchte ich Ihnen erklären, wie das ­Elterngeld bei Selbstständigen zustande kommt.
Die erste Entscheidung, die Sie treffen müssen, ist, ob Sie Basiselterngeld oder ElterngeldPlus beziehen möchten. Basiselterngeld bekommen Sie für höchstens zwölf Monate, ElterngeldPlus für 24  Monate.

Zusätzlich gibt es Partnerschaftsbonusmonate und Partnermonate, welche Ihre Elternzeit noch um weitere Monate verlängern können. Grundsätzlich lohnt sich ElternwgeldPlus meistens dann, wenn Sie während der Elternzeit weiterarbeiten und Geld verdienen möchten. Das ist ja bei Selbstständigen oft der Fall!

Die Höhe des Elterngelds ist abhängig von Ihrem Einkommen im Bemessungszeitraum, dem Einkommen während der Elternzeit und der Elterngeldersatzrate. Der Bemessungszeitraum beim Elterngeld ist die Zeitspanne, durch welche die Höhe Ihres Elterngelds grundsätzlich berechnet wird. Dieser Zeitraum ist zwölf Monate lang. Die Summe Ihrer Einkünfte dieser relevanten Monate werden zusammengerechnet und dann wieder durch 12 geteilt. So entsteht das durchschnittliche Einkommen im Monat. Die Elterngeldersatzrate bestimmt dann, wie viel Prozent dieses Einkommens Sie als Elterngeld erhalten.

Bei Angestellten bezieht sich der Bewilligungszeitraum auf die zwölf Monate vor der Geburt des Kindes.

Bei Selbstständigen ist die Bestimmung des Bemessungszeitraums etwas schwierig. Normalerweise sind die relevanten zwölf Monate das letzte Wirtschaftsjahr. Sie können dieses Wirtschaftsjahr aber verschieben, indem Sie nachweisen, dass Sie in diesem Zeitraum schwangerschaftsbedingt erkrankt waren und deswegen nicht so viel Einkommen generiert haben. Sollten Sie für ein älteres Geschwisterkind Elterngeld erhalten, ist das ein Grund, um das maßgebliche Wirtschaftsjahr zu „schieben“.

Möchten oder müssen Sie in der Selbstständigkeit weiterhin arbeiten, dann ist dies auch dann möglich, wenn Sie Elterngeld beziehen. Die Arbeitszeit ist auf 30 Stunden pro Woche begrenzt.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Einkommen auf das Elterngeld angerechnet wird. Das heißt, es wird nach dem Bezugszeitraum noch einmal neu berechnet und es kann passieren, dass Sie hier einen Teil des Elterngeldes zurückzahlen müssen. Anrechnungsfähig ist der Gewinn, den Sie während der Elternzeit erzielt haben. Die Elterngeldstelle möchte hier eine genaue Auflistung über die Einnahmen in den Bezugsmonaten. Wichtig ist dabei der Eingang des Geldes, das sogenannte Zufluss-Prinzip und nicht der Zeitpunkt, zu dem es verdient wurde, sofern Sie Ihr Einkommen mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung nachweisen. Allerdings gilt das Realisationsprinzip, wenn Sie Ihr Einkommen mit einer Bilanz nachweisen.

Vielleicht sind Sie sowohl selbstständig als auch angestellt tätig. Selbstverständlich haben Sie auch dann einen Anspruch auf Elterngeld. Der Bemessungszeitraum ist dann – genau wie bei einer alleinigen Selbstständigkeit – das letzte Wirtschaftsjahr. Sie müssen dann alle Einkünfte (selbstständige und nichtselbstständige) nachweisen.

Mutterschaftsgeld erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie gesetzlich versichert sind. Selbstständige sind meistens privat versichert und haben somit keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Allerdings können Sie bei Ihrer Krankenkasse die Auszahlung des Mutterschaftsgelds dazu buchen!

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Pervin Pelit-Saran

Autorin:
Pervin Pelit-Saran hat einen Sohn und ist selbstständige Rechtsanwältin für Familienrecht in Friedrichsdorf

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