Mann und Frau im Gespräch

Foto: © pixabay

Die Kommunikation im Recht

31.01.2018

Die Kommunikation miteinander ist in rechtlich belasteten Situationen häufig der erste Schlüssel, um diese zu lösen und Streit zu vermeiden. Ungeeignete Kommunikation kann dagegen Probleme überhaupt erst auslösen oder verstärken.

Man stelle sich zum Beispiel eine Erbengemeinschaft nach dem Versterben eines Liebsten vor, die noch in der Lage ist, gut miteinander zu reden. Dann können die wichtigen Dinge, die es zu regeln gilt, gemeinsam gelöst und Belastungen als auch erbrechtliche Vorteile miteinander einer guten Lösung zugeführt werden. Entsteht hingegen kommunizierter Neid und Mißgunst, ist der Streit vorprogrammiert.

Gleiches gilt in familienrechtlichen Problemsituationen. Wenn zum Beispiel eine Trennung ansteht und die persönlichen Empfindungen mit verletzten Gefühlen und Ärger belastet sind. Sind die Eheleute noch in der Lage, trotz der dieser Belastung auf emotionaler Ebene die rechtlichen Dinge vernünftig zu regeln, kann dies größeren Streit und vor allen Dingen durch den Streit entstehen Kosten und immer weiter entstehenden und lang andauernde Aufregung vermeiden.

Ein wichtiger Tipp aus der anwaltlichen Praxis, der aber in jeder Kommunikation auch bei weniger schwierigen rechtlichen Themen durch aus sinnvoll ist: Vermischen Sie nicht Dinge, die nicht zu vermischen sind.

Zum Beispiel erschwert es eine Lösung, wenn der Trennungskonflikt zwischen den Eheleuten, der häufig eben auf Verletzungen und Enttäuschungen beruht, auf die Ebene um zum Beispiel Besuchsrechte oder Unterhalt für die Kinder getragen wird. Ob derjenige, bei dem die Kinder nicht leben, Kindesunterhalt zu zahlen hat, hat nichts damit zu tun, wie verletzt oder enttäuscht er über das eheliche Auseinanderbrechen ist.

Vermischung auf kommunikative Ebene erschweren Lösungen an sich regelmäßig. Rechtliche Lösung lassen sich hingegen eher finden, wenn man in eine Art Salamitaktik einzelne Themengebiete unabhängig von anderen miteinander bespricht und damit eben leichter eine Lösung zu finden ist.

Ist eine solche Kommunikation unter den Beteiligten nicht mehr möglich, können gegebenenfalls Dritte zur Unterstützung herbei gezogen werden.

Beispielsweise kann bei Auseinandersetzungen um Kinder, Kindesunterhalt oder Besuchsrechte das Jugendamt gute Unterstützung leisten oder auch die dem Jugendamt nachstehenden Beratungsstellen. Auch könne auf beiden Seiten engagierte Anwälte gerade Streit vermeiden, über die dann eben die Kommunikation auf die sachliche Ebene zurückgeholt werden kann.

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Alexander Till

Autor:
Alexander Till, Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Verkehrs- und Familienrecht. Glücklicher Vater von drei Kindern
https://gelnhausen-anwalt.de

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