Sparschwein mit Sonnenbrille und Liegestuhl am Strand

Foto: © Fotolia.com/Andrey Popov

Der richtige Reiseschutz für die Familie

28.09.2017

Herr Renner, braucht man eine Reiserücktrittversicherung?
Frank Renner: Das ist sehr sinnvoll und die Basis. Das Risiko, dass etwas dazwischen kommt, steigt mit der Anzahl der Personen: Kinder, der Ehepartner, die Großeltern. Wer selten verreist, kann das im Einzelfall versichern. Oft wird das vom Reisebüro mit angeboten. Wichtig: Für ein wenig mehr sollte auch der Reiseabbruch mit abgesichert werden. Wer zwei bis drei mal verreist, kann seinen Versicherungsberater nach einem Jahresschutz fragen. Da kann es eine günstige Komplettlösung geben.

Bei welchen Ereignissen greift die Reiserücktrittversicherung?
Bezogen auf den Beruf greift die Versicherung bei einem Arbeitsplatzwechsel, bei Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeit und auch bei entstandener Arbeitslosigkeit (aufgrund betriebsbedingter Kündigung). Muss eine nicht bestandene Prüfung an einer Schule oder Universität wiederholt werden, muss die Reise auch nicht angetreten werden.
Aus gesundheitlicher Sicht sind der Bruch einer Prothese, Lockerung implantierter Gelenke, Schwangerschaft, unerwartete Impfunverträglichkeit sowie unerwartete schwere Krankheit Gründe, bei der die Reiserücktrittversicherung greift.
Stellt man erheblichen Schaden am Eigentum fest, gibt es einen schweren Unfall oder gar Todesfall in der Familie ist man ebenfalls abgesichert.

Was brauchen Familien noch?
Familien sollten generell eine Familienprivathaftpflicht haben. Da sollten im Deckungsumfang insbesondere die Schäden der Kinder mitversichert werden.
Beispiel: Wenn ein Kind unter sieben Jahren mit einem Dreirad einen Kratzer in den Autolack macht und der Vater dabei steht, hat der Geschädigte keinen Rechtsanspruch. Warum? Weil der Vater die Aufsichtspflicht nicht verletzt hat und das Kind selbst nicht deliktfähig ist. Wollen Sie dem Bekannten, Nachbarn oder sonstigen Beschädigten sagen, dass er Pech hat und das zum normalen Lebensrisiko zählt? In diesen Fällen zahlt eine hochwertige Familienhaftpflicht. Bei Kindern zwischen sieben und 17 Jahren kommt es auf die genaue Situation an, ob der Nachwuchs schon deliktfähig war oder nicht. In der Grauzone entscheiden oft am Ende die Richter.

Und ansonsten?
Eine Unfallversicherung ist ebenfalls ganzjährig sinnvoll. Das gilt insbesondere für Kinder. Eine aus einem Unfall dauerhafte Invalidität ist dann mit abgedeckt.
Für den Urlaub ist eine Unfallversicherung besonders wichtig. Gerade im Urlaub werden die Grenzen neu ausgelotet. Man ist lockerer, mit Lust und Laune unterwegs. Man lässt mehr zu. Da steigt das Risiko. Eine Unfallversicherung gilt weltweit, rund um die Uhr.

Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus?
Bei gesetzlich Krankenversicherten lohnt sich der Abschluss von Zusatzversicherungsleistungen. Bei Kindern empfehle ich den Zahnzusatz inkl. Kieferorthopädie, gegebenenfalls Homöopathie und Osteopathie, außerdem die freie Krankenhauswahl und die Chefarztbehandlung. Für seine Kinder sollte man das generell haben. Wenn man mit den Jahresbeiträgen knapp kalkulieren muss, lohnt es sich, wenigstens einen abgespeckten Zusatzschutz zu vereinbaren. Das hilft im Urlaub wie im Alltag – eben dann, wenn es darauf ankommt.

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Frank Renner
Interviewpartner:
Frank Renner ist Versicherungsfachmann (BWV) in Hanau
https://www.sparkassenversicherung.de/content/aussendienst/f/frank_renner/team/

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