Katze und Hund

Foto: © pixabay

Das Haustier – bester Kumpel!

26.09.2018

Viele Kinder wünschen sich ein Haustier. Oft befür­worten Eltern diesen Wunsch, damit Kinder Ver­ant­wortungsbewusstsein und Pflichten kennen lernen. Dieser Artikel soll Ihnen Lichtblicke geben, worauf Sie bei der Haltung der Haustiere achten müssen.

Lärmbelästigung durch Haustiere
Lärmbelästigungen von Haus­tieren sind keine Seltenheit. Tiere kennen keine Uhr. Der von ihnen ausgehende Krach erfolgt auch innerhalb der Ruhezeiten – zum Leidwesen der Nachbarn. Mieter müs­sen ihr Haustier so halten, dass die Nachbarn nicht unzumutbar gestört wer­den. Die Beurteilung richtet sich danach, wie ein Nach­bar als verständiger Mensch die Situation wahrnimmt. Wer sehr lärmempfindlich ist, kann seine Empfind­lichkeit nicht zum allge­meinen Maßstab nehmen.

Meistens fühlen sich die Nachbarn durch Hunde­gebell gestört. Mietvertrag­lich kann der Vermieter dem Mieter die Haltung eines Haustiers verbieten. Im Ge­gensatz hierzu müssen Vermieter gegenüber dem Mieter die Erlaubnis zur Tierhaltung widerrufen, wenn die Lärmbelästigung der Nachbarn ein unzumutbares Ausmaß erreicht hat. Die Grenze, ab wann Hunde­gebell unzumutbar wird, ist ein­zel­fallabhängig. Die Rechtsprechung ist nicht einstimmig. Das gelegent­liche Bellen ist immer zu­mutbar, etwa wenn der Mie­ter nach Hause kommt oder Besuch bekommt. Der Mie­ter verhält sich vertrags­widrig, wenn sein Hund nachts oder über mehrere Stunden hinweg bellt.

Freigänger Katze
Nicht alle Menschen sind Katzenfreunde. Vor allem dann nicht, wenn die Katze Nachbars Garten als Katzen­klo missbraucht. Dennoch müssen Grundstück­eigen­tümer nach ständiger Recht­sprechung dulden, dass die Katze seines Nachbarn seinen Garten betritt. Die Duldungspflicht resultiert aus dem so genannten nachbarschaftlichen Ge­mein­schafts­verhältnis, das Grundstücksnachbarn zur gegenseitigen Rück­sicht­nah­me verpflichtet. Danach müssen Grundstücks­eigen­tümer grundsätzlich das Betreten ihrer Grundstücke durch maximal zwei Katzen dulden. Die Duldungspflicht endet, wenn diese dem Nachbarn nicht mehr zuge­mutet werden kann, etwa wenn die Katze im Nach­bargarten Gartenbeete durch­wühlt oder die Goldfische aus dem Teich fängt. In den Fällen, in denen die Katze im Nachbargarten ihren

Kot und Urin absetzt, hält die über­wiegende Recht­spre­chung fest, dass die Verun­reini­gungen nicht ungewöhnlich seien. Zumal Katzen im Normalfall ihren Kot ver­graben, sodass davon keine nennenswerte Belästigung ausgehe.

Kind geht mit Hund alleine Gassi
Ab wann kann das Kind alleine mit dem Hund spa­zieren gehen? Diese Frage ist in jedem Fall anders zu beurteilen. Entscheidende Faktoren sind hierbei das Alter und die geistige Reife des Kindes, die Erfahrungen mit Hunden, die Größe sowie der Erziehungsstand des Hundes.

Wächst ein Kind mit Hunden auf, kann es sein, dass bereits ein zehn­jähriges Kind dazu in der Lage ist, einen Hund auszuführen. Natürlich muss das Kind auch körperlich dazu fähig sein, das Tier im Zweifel festhalten zu können. Ein Kind, das keinerlei Erfahrungen mit Hunden hat, wird auch mit 14 Jahren nicht alleine mit dem Hund spazieren gehen können. Hier sind die Eltern gefragt. Sie müssen ihrem Kind die notwendigen Informationen mit auf den Weg geben. Wie führt man einen Hund an der Straße, wie im Wald? Wie verhält man sich, wenn ein anderer Hund kommt?

Wann kann der Hund abgeleint werden? In Hessen gilt über das Jahr eine generelle Leinenpflicht auf öffentlichen Versamm­lungen, in Aufzügen, auf Volksfesten, Märk­ten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenversammlungen sowie in Gaststätten und öffentlichen Verkehrs­mitteln. Darüber hinaus ermöglicht die hessische Hundeverordnung den Gemein­den eigene Flächen zu bestimmen, in denen Hunde angeleint werden müssen.

Nicht vergessen: Das Liegenlassen von Hundehäufchen kostet Sie 20 Euro!

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Pervin Pelit-Saran

Autorin:
Pervin Pelit-Saran hat einen Sohn und ist selbstständige Rechtsanwältin für Familienrecht in Friedrichsdorf

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