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31.01.2017
Trennen sich Eltern, fragen sie sich, bei welchem Elternteil die Kinder künftig leben werden und wo diese neue Wohnung sein wird. Die Veränderung des Wohnorts ist eine „Angelegenheit von wesentlicher Bedeutung“.
Entscheiden darf diese, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht (Teilbereich der elterlichen Sorge) hat. Übt ein Elternteil die elterliche Sorge allein aus (zum Beispiel nach Gerichtsentscheidung oder weil die unverheirateten Eltern das gemeinsame Sorgerecht nicht beurkundet haben), darf er allein entscheiden. Widersprechen kann der andere kaum, allenfalls bei Kindeswohlgefährdung.
Unverheiratete Eltern, denen ihr Mitspracherecht wichtig ist, sollten besser früh und nicht erst bei einer Trennung auf das gemeinsame Sorgerecht hinwirken. Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen die Eltern über den Umzug des Kindes gemeinsam entscheiden. Auch dann, wenn die Eltern schon länger getrennt sind und der betreuende Elternteil weit weg ziehen will. Wer ohne diese Einigung umzieht, setzt sich dem Vorwurf der Kindesentführung aus. Dies kann schlimmstenfalls dazu führen, dass man ihn als ungeeignet zur elterlichen Sorge ansieht mit der Folge, dass das Gericht das Kind beim anderen Elternteil wohnen lässt. Es empfiehlt sich, vor der Umzugsplanung das schriftliche Einverständnis des anderen Elternteils einzuholen.
Ungelöste Meinungsverschiedenheiten der Eltern entscheidet das Gericht. Je nach Alter kommt es darauf an, welcher Elternteil die Hauptbezugsperson für das Kind bisher war. Diese Bindung wird meist erhalten. Maßgeblich ist auch, welcher Elternteil dem Kind die besten Entwicklungschancen bietet, oder dass (Halb-)Geschwister beisammen bleiben.
Wichtig ist ferner, dass der Kontakt zum anderen Elternteil weiter ermöglicht wird. Je älter die Kinder werden, umso bedeutsamer ist deren eigene Entscheidung. Spätestens ab vierzehn Jahren ist diese zu berücksichtigen.
Ein gerichtliches Verfahren sollte der letzte Ausweg für Eltern sein. Denn gemeinsames Sorgerecht setzt voraus, dass man auch in Schwierigkeiten gemeinsam einen Weg findet.
Dabei können Eltern Beratung des Jugendamts oder anderer Stellen in Anspruch nehmen. Diese stehen Eltern jederzeit offen und es bietet sich an, diese aufzusuchen, bevor ein Streit eskaliert. Das Jugendamt wirkt meist auf gemeinsame Gespräche der Eltern hin.
Entscheidend sind aber auch die Elterninteressen, denn die Eltern wollen das Beste für ihr Kind. Sie tragen die Verantwortung und müssen mit den Konsequenzen der Entscheidungen im Alltag leben. Dazu empfiehlt sich anwaltliche Beratung – insbesondere im frühen Stadium, wenn man angedachte Schritte noch nicht öffentlich machen will.
Der Anwalt ist absolut verschwiegen und nur den Interessen des Mandanten verpflichtet.
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Autorin:
Bettina Wolf ist Fachanwältin für Familienrecht, lebt und arbeitet in Nidderau
https://familienrechtskanzleiwolf.de
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