Man sieht ein Mädchen, was Zeitungen austrägt.

© Dan Race – stock.adobe.com

Arbeitsrecht und Kinderschutz

22.05.2024

Gesetzliche Grundlage
Kinder und Jugendliche haben in Deutschland das Recht, ihr Taschengeld auf legale Weise zu erhöhen. Allerdings gibt es klare gesetzliche Bestimmungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Bezug auf Arbeit, die im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) festgelegt sind.

Gemäß JArbSchG dürfen Kinder unter 13 Jahren grundsätzlich nicht arbeiten. Es gibt jedoch Aus-nahmen für leichte Tätigkeiten im Rahmen von kulturellen, künstlerischen, sportlichen oder werblichen Veranstaltungen, die mit einer entsprechenden Genehmigung und unter Aufsicht durchgeführt werden können.

Für Jugendliche im Alter von 13 bis 14 Jahren gelten ebenfalls strenge Regeln. Sie dürfen leichte Arbeiten ausführen, die ihrer Entwicklung nicht schaden und die ihre Gesundheit nicht gefährden. Diese Arbeiten dürfen jedoch nur in den Ferien oder außerhalb der Schulzeit für maximal zwei Stunden pro Tag durchgeführt werden. Eine Beschäftigung am Sonntag oder an Feiertagen ist grundsätzlich verboten.

Ab dem Alter von 15 Jahren dürfen Jugendliche grundsätzlich leichtere Arbeiten ausführen, jedoch unterliegen sie den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren dürfen während der Schulzeit maximal 40 Stunden pro Woche arbeiten, wobei die Arbeitszeit auf höchstens 8 Stunden pro Tag begrenzt ist. Dabei darf die Arbeit nicht vor 6 Uhr morgens beginnen. Nach spätestens viereinhalb Stunden Arbeit ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgesehen. Auch in den Ferien dürfen sie bis zu 8 Stunden pro Tag arbeiten, jedoch nicht mehr als 40 Stunden pro Woche.

Gilt für Kinder und Jugendliche auch der Mindestlohn?
Der Mindestlohn soll sicherstellen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine angemessene Bezahlung für ihre Arbeit erhalten, und das unabhängig von ihrem Alter. Somit gilt das Mindestlohngesetz auch für Jugendliche, die neben der Schule oder in den Ferien arbeiten.

Fazit
Wenn Kinder oder Jugendliche neben ihrem Taschengeld etwas dazuverdienen möchten, müssen sie die oben genannten Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie die geltenden Mindestlohnregelungen beachten. Es ist wichtig, dass Eltern, Arbeitgeber und Kinder selbst sich über ihre Rechte und Pflichten im Klaren sind, um sicherzustellen, dass Kinderarbeit nicht zu Lasten der Gesundheit, Bildung oder Entwicklung der Kinder geht. Sind Eltern unsicher, ob der Nebenjob der Kinder gesetzeskonform ist, bietet es sich an, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt um Rat zu fragen!

Übrigens: Viele denken bei dem weitverbreiteten Begriff „Taschengeldparagraph“, dass Kinder einen Anspruch auf ein bestimmtes Taschengeld haben. Jedoch besagt dieser lediglich, dass Kinder ab 7 Jahren rechtswirksame Geschäfte auch ohne Zustimmung der Eltern abschließen können.

Anzeige

Anzeige

Ulrike Schmidt-Fleischer

Autorin:
Ulrike Schmidt-Fleischer, Rechtsanwältin und Notarin, Mutter zweier Kinder
www.schmidt-recht.de

Weitere interessante Beiträge für dich:

Pflegekinder in der Pubertät

Pflegekinder in der Pubertät

In der Pubertät stehen Pflegekinder vor besonderen Herausforderungen. Identitätsfragen, Loyalitätskonflikte und Unsicherheit prägen diese Zeit.

Pin It on Pinterest

Share This